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"Ökostrom" in den Gemeinden

Auf ihrer Frühjahrstagung am 10.03.2001 in Gießen beschlossen die Teilnehmer, unter ihnen auch Propst Michael Karg, Umweltbeauftragte und kirchliche Umweltberaterinnen und -berater der EKHN, nachstehende Empfehlung:

Im Zuge der Liberalisierung der Strommärkte ist es allen Verbrauchern möglich, durch ihre Einkaufspolitik Einfluß auf die Energieerzeuger zu nehmen. Gerade die Kirchengemeinden sollten, angesichts der drohenden bzw. bereits eingetretenen Klimaveränderungen, als Vorbild für alle Menschen ein besonderes Verantwortungsbewußtsein bei der Auswahl ihrer Energieversorger zeigen.

Aus Ehrfurcht vor Gott und seiner Schöpfung und in der Verantwortung für die kommenden Generationen bitten wir daher alle Kirchenvorstände dringend: Überprüfen Sie, woher Sie elektrische Energie beziehen. Wählen Sie ein Versorgungsunternehmen aus, das die unten aufgeführten Kriterien für eine umweltverträgliche Stromversorgung erfüllt - auch wenn die Preise derzeit höher sind als die billigsten Angebote der konventionellen Stromkonzerne. Was nutzen heute eingesparte Mittel (wenige 100 Mark im Jahr pro Gemeinde), wenn die Folgekosten (Unwetterkatastrophen, Ausbreitung von Tropenkrankheiten in unsere Breiten, Armutsflüchtlinge) uns alle um ein Vielfaches mehr belasten, ganz abgesehen von unserer grundsätzlichen ethischen Verantwortung. Auch der Atomstrom bietet auf Grund seines Risikopotenzials und der ungeklärten Endlagerfrage keine Alternative.

Denken Sie immer daran, nicht verbrauchte Energie ist die billigste und umweltfreundlichste Energieform überhaupt. Lassen Sie sich daher beraten, wir als Umweltbeauftragte und Umweltberaterinnen und -berater sind Ihre Ansprechpartner und können für alle diesbezüglichen Fragen (Ökostrom, Energiesparkonzepte, Heizungssanierungen) kompetente und oft kostenlose Beratung vermitteln.

Nach folgenden Kriterien können Sie Ökostromanbieter beurteilen:

  1. Der Strommix sollte bestehen aus: Mindestens 50% aus regenerativen Quellen (Wind, Wasser, Biomasse, Sonne), mindestens 1% Solarstrom, maximal 50% aus effizienter Kraft-Wärme-Kopplung;
  2. Neubau/Zubau: Der höhere Ökostrompreis für die Verbraucher ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Erzeugung in neu gebauten Anlagen erfolgt.
  3. Zeitgleiche Versorgung: Atomkraftwerke und abgeschriebene Kohlekraftwerke werden nur überflüssig, wenn der Ökostrom bedarfsgerecht in ausreichender Menge zur Verfügung steht.
  4. Keine Verbindung zur Atomwirtschaft: Konzerne, die Atomkraftwerke betreiben, haben bisher die Energiewende verhindert. Deshalb sollten nur Erzeuger und Verteiler von Ökostrom unsere Vertragspartner werden.

Die Einhaltung dieser Kriterien wird durch Zertifizierung verschiedener Institute gewährleistet.

F.d.R. Reinhard Franke, Protokoll


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